Segelfliegen lernen

Voraussetzungen

Um mit dem Segelfliegen bei uns beginnen zu können, musst du ein paar erforderliche Voraussetzungen erfüllen:
  • zu Ausbildungsbeginn mindestens 14 Jahre alt (Scheinbewerber mindestens 16 Jahre alt)
  • Bescheinigung eines Fliegerarztes zur Flugtauglichkeit
  • charakterliche Eigenschaften: Verantwortungsbewusstsein, Durchhaltevermögen und Teamfähigkeit
  • Zeit: vor allem während der Ausbildung
  • gegenseitiges Vertrauen

Ablauf

Start
Hier beginnt die Ausbildung
Grundlagen
Segelflugausbildung mit der ASK-21

Zunächst werden Grundlagen des Fliegens vermittelt. Es kommt zu intensiven Start- und Landetrainings. Außerdem wird das Verhalten in verschiedenen Situationen trainiert.

Erster Soloflug
Vor dem Flug ist nach
Erster Soloflug

Nach etwa 80 Starts oder mehr und guten Leistungen, fliegt man das erste Mal alleine im Doppelsitzer, unter der Beobachtung des sich am Boden befindenden Fluglehrers.

Weiter gehts
Nach dem Flug ist vor dem Flug
Erfahrung sammeln
Muster: CLUB-Astir

Glückwunsch zum Alleinflug! Nun ist es wichtig, die fliegerischen Fähigkeiten kontinuierlich zu festigen und auszubauen. Dranbleiben ist das A und O. Nach nur wenigen Starts geht es dann auch schon auf neuen Mustern weiter (damit sind andere Segelflugzeuge gemeint, z.B. unsere Einsitzer, wie Club Astir und später auch die LS4).

Theorie
Es werden zwei Prüfungen abgelegt
Theorie
Theorie-Unterricht

In den Wintermonaten werden die theoretischen Grundlagen von Fluglehren vermittelt. Zu Saisonbeginn wird dann die Prüfung in diesen Themen geschrieben. Eine Auflistung der einzelnen Fächer ist im Abschnitt Lizenzen zu finden.

Streckenflug
Die Energie der Natur nutzen
Streckenflug

Neben einer navigatorischen- und meteorologischen Einweisung erfolgt entweder ein 50km Solo-Überlandflug oder ein 100km Überlandflug mit einem Fluglehrer.

Praktische Prüfung
Zeig, was du kannst!
Praktische Prüfung
Lizenzen

Nach 2-4 Jahren endet die Segelflugausbildung mit der praktischen Prüfung, welche aus einer Vorflugkontrolle und einem bestimmten Flugprogramm besteht.

~ “Always happy landings!”

Lizenzen

SPL

Die SPL (Sailplane Pilot License) ist die Segelfluglizenz, die es Piloten erlaubt, Segelflugzeuge eigenständig zu steuern. Die SPL ist international anerkannt und ermöglicht das Fliegen von Segelflugzeugen in den meisten Ländern. In unserem Verein besteht zusätzlich die Möglichkeit, nach Erhalt der SPL-Lizenz, eine Ultraleichtflug-Ausbildung (UL) zu absolvieren. Diese erlaubt das Fliegen von Ultraleichtflugzeugen. Außerdem kann bei uns das Class-Rating TMG (Touring Motor Glider) erworben werden, welches das Fliegen von Motorseglern ermöglicht.

BZF

Das BZF (Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst) ist eine Lizenz, die für die Nutzung des Flugfunks erforderlich ist. Es gibt zwei Varianten: BZF 1 und BZF 2. Das BZF 1 ist für den internationalen Sprechfunkverkehr in deutscher und englischer Sprache, während das BZF 2 sich auf den nationalen Sprechfunkverkehr in deutscher Sprache beschränkt. Für das BZF 1 ist zusätzlich ein Sprachnachweis (ICAO Level 4-6) erforderlich, der abseits des Levels 6 in regelmäßigen Intervallen aufgefrischt werden muss.

SPL

BZF 1/2

Zweck

Lizenz zum Fliegen von Segelflugzeugen 

Lizenz für die Nutzung des Flugfunks

Mindestalter

16 Jahre 

15 Jahre

Theoretische Ausbildung

Luftrecht Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, Betriebliche Verfahren, Flugleistung und Flugplanung, Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Navigation

Funkverfahren, Luftrecht, Kommunikation

Praktische Ausbildung

Mindestens 15 Flugstunden, 45 Starts und Landungen

Praktische Sprechfunkübungen (z.B. Anflug an einen kontrollierten Flughafen)

Prüfungen

Theoretische und praktische Prüfung

Theoretische und praktische Prüfung

Gültigkeit

International

BZF 1: International, BZF 2: National

SPL

Zweck

Lizenz zum Fliegen von Segelflugzeugen 

Mindestalter

16 Jahre 

Theoretische Ausbildung

Luftrecht Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, Betriebliche Verfahren, Flugleistung und Flugplanung, Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Navigation

Praktische Ausbildung

Mindestens 15 Flugstunden, 45 Starts und Landungen

Prüfungen

Theoretische und praktische Prüfung

Gültigkeit

International

BZF 1/2

Zweck

Lizenz für die Nutzung des Flugfunks

Mindestalter

15 Jahre 

Theoretische Ausbildung

Funkverfahren, Luftrecht, Kommunikation

Praktische Ausbildung

Praktische Sprechfunkübungen (z.B. Anflug an einen kontrollierten Flughafen)

Prüfungen

Theoretische und praktische Prüfung

Gültigkeit

BZF 1: International, BZF 2: National

Kosten

Segelfliegen ist bei uns kein besonders teures Hobby. Da unsere Fluglehrer alle ehrenamtlich für den Verein arbeiten, ist die Ausbildung im Grunde recht preisgünstig. Die Segelflugstunde kostet zum Beispiel nur 12.-€, ein Windenstart gerade mal 1,50€. Häufiges Fliegen mit vielen Starts und Landungen hält Flugschüler und Piloten in Übung und ist bei genauer Betrachtung eigentlich nicht teuer. Unsere Gebührenstruktur ist so ausgerichtet, dass besonders junge Menschen, wie z.B. Schüler, Azubis und Studenten, sich in unserem Verein sehr wohl fühlen. Dies reflektiert sich auch am großen Anteil unserer Vereinsjungend. Eine genaue Preisstruktur ist auf Anfrage erhältlich.

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