Segelfliegen lernen
Voraussetzungen
- zu Ausbildungsbeginn mindestens 14 Jahre alt (Scheinbewerber mindestens 16 Jahre alt)
- Bescheinigung eines Fliegerarztes zur Flugtauglichkeit
- charakterliche Eigenschaften: Verantwortungsbewusstsein, Durchhaltevermögen und Teamfähigkeit
- Zeit: vor allem während der Ausbildung
- gegenseitiges Vertrauen
Ablauf
Zunächst werden Grundlagen des Fliegens vermittelt. Es kommt zu intensiven Start- und Landetrainings. Außerdem wird das Verhalten in verschiedenen Situationen trainiert.
Nach etwa 80 Starts oder mehr und guten Leistungen, fliegt man das erste Mal alleine im Doppelsitzer, unter der Beobachtung des sich am Boden befindenden Fluglehrers.
Glückwunsch zum Alleinflug! Nun ist es wichtig, die fliegerischen Fähigkeiten kontinuierlich zu festigen und auszubauen. Dranbleiben ist das A und O. Nach nur wenigen Starts geht es dann auch schon auf neuen Mustern weiter (damit sind andere Segelflugzeuge gemeint, z.B. unsere Einsitzer, wie Club Astir und später auch die LS4).
In den Wintermonaten werden die theoretischen Grundlagen von Fluglehren vermittelt. Zu Saisonbeginn wird dann die Prüfung in diesen Themen geschrieben. Eine Auflistung der einzelnen Fächer ist im Abschnitt Lizenzen zu finden.
Neben einer navigatorischen- und meteorologischen Einweisung erfolgt entweder ein 50km Solo-Überlandflug oder ein 100km Überlandflug mit einem Fluglehrer.
Nach 2-4 Jahren endet die Segelflugausbildung mit der praktischen Prüfung, welche aus einer Vorflugkontrolle und einem bestimmten Flugprogramm besteht.
~ “Always happy landings!”
Lizenzen
SPL
Die SPL (Sailplane Pilot License) ist die Segelfluglizenz, die es Piloten erlaubt, Segelflugzeuge eigenständig zu steuern. Die SPL ist international anerkannt und ermöglicht das Fliegen von Segelflugzeugen in den meisten Ländern. In unserem Verein besteht zusätzlich die Möglichkeit, nach Erhalt der SPL-Lizenz, eine Ultraleichtflug-Ausbildung (UL) zu absolvieren. Diese erlaubt das Fliegen von Ultraleichtflugzeugen. Außerdem kann bei uns das Class-Rating TMG (Touring Motor Glider) erworben werden, welches das Fliegen von Motorseglern ermöglicht.
BZF
Das BZF (Beschränkt Gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst) ist eine Lizenz, die für die Nutzung des Flugfunks erforderlich ist. Es gibt zwei Varianten: BZF 1 und BZF 2. Das BZF 1 ist für den internationalen Sprechfunkverkehr in deutscher und englischer Sprache, während das BZF 2 sich auf den nationalen Sprechfunkverkehr in deutscher Sprache beschränkt. Für das BZF 1 ist zusätzlich ein Sprachnachweis (ICAO Level 4-6) erforderlich, der abseits des Levels 6 in regelmäßigen Intervallen aufgefrischt werden muss.
SPL | BZF 1/2 | |
---|---|---|
Zweck | Lizenz zum Fliegen von Segelflugzeugen | Lizenz für die Nutzung des Flugfunks |
Mindestalter | 16 Jahre | 15 Jahre |
Theoretische Ausbildung | Luftrecht Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, Betriebliche Verfahren, Flugleistung und Flugplanung, Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Navigation | Funkverfahren, Luftrecht, Kommunikation |
Praktische Ausbildung | Mindestens 15 Flugstunden, 45 Starts und Landungen | Praktische Sprechfunkübungen (z.B. Anflug an einen kontrollierten Flughafen) |
Prüfungen | Theoretische und praktische Prüfung | Theoretische und praktische Prüfung |
Gültigkeit | International | BZF 1: International, BZF 2: National |
SPL | |
---|---|
Zweck | Lizenz zum Fliegen von Segelflugzeugen |
Mindestalter | 16 Jahre |
Theoretische Ausbildung | Luftrecht Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, Betriebliche Verfahren, Flugleistung und Flugplanung, Allgemeine Luftfahrzeugkunde, Navigation |
Praktische Ausbildung | Mindestens 15 Flugstunden, 45 Starts und Landungen |
Prüfungen | Theoretische und praktische Prüfung |
Gültigkeit | International |
BZF 1/2 | |
---|---|
Zweck | Lizenz für die Nutzung des Flugfunks |
Mindestalter | 15 Jahre |
Theoretische Ausbildung | Funkverfahren, Luftrecht, Kommunikation |
Praktische Ausbildung | Praktische Sprechfunkübungen (z.B. Anflug an einen kontrollierten Flughafen) |
Prüfungen | Theoretische und praktische Prüfung |
Gültigkeit | BZF 1: International, BZF 2: National |
Kosten
Segelfliegen ist bei uns kein besonders teures Hobby. Da unsere Fluglehrer alle ehrenamtlich für den Verein arbeiten, ist die Ausbildung im Grunde recht preisgünstig. Die Segelflugstunde kostet zum Beispiel nur 12.-€, ein Windenstart gerade mal 1,50€. Häufiges Fliegen mit vielen Starts und Landungen hält Flugschüler und Piloten in Übung und ist bei genauer Betrachtung eigentlich nicht teuer. Unsere Gebührenstruktur ist so ausgerichtet, dass besonders junge Menschen, wie z.B. Schüler, Azubis und Studenten, sich in unserem Verein sehr wohl fühlen. Dies reflektiert sich auch am großen Anteil unserer Vereinsjungend. Eine genaue Preisstruktur ist auf Anfrage erhältlich.